Mobiles Arbeiten
Der Begriff „Mobiles Arbeiten“ bezeichnet das Arbeiten außerhalb von Betriebsstätten. Es umfasst die Arbeit von zuhause aus (Telearbeit, alternierende Telearbeit), die Arbeit beim Kunden (z. B. Service oder Vertrieb), die Arbeit von unterwegs (z. B. Flugzeug, Hotelzimmer) und die Arbeit im Rahmen von Dienstreisen (z. B. Messe, Kongress).
Als Resultat des Mobilen Arbeitens, der technischen Möglichkeiten und der steigenden Flexibilität der Arbeitswelt sind viele Arbeitnehmer grundsätzlich über ihre mobilen (Arbeits-)Geräte erreichbar und einsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird oft ein Recht auf Nichterreichbarkeit gefordert. Erste Unternehmen in Deutschland haben bereits Regelungen getroffen, um die Grenze zwischen Erwerbstätigkeit und Freizeit beizubehalten. (Beispiel: Der Arbeitnehmer hat das Recht, nach einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr auf Anrufe und Emails zu reagieren.)