Humanisierung der Arbeit

Humanisierung der Arbeit bezeichnet Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Unternehmen. Belastungen sollen dadurch verringert und Handlungsspielräume im Sinne größerer Selbstbestimmung erweitert werden. Derartige Bestrebungen gehen von staatlicher, gewerkschaftlicher und wissenschaftlicher Seite aus. Sie gehören zu "Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit", die das Arbeitsschutzgesetz vorsieht.

Humane Arbeit

Human ist nach der Grundlagenforschung des Arbeitspsychologen Eberhard Ulich solche Arbeit, die

  • Qualifikationen und Bedürfnissen der Arbeitenden entspricht,
  • die psychische und physische Gesundheit der Arbeitenden nicht schädigt,
  • das Wohlbefinden in der sozialen Interaktion nicht beeinträchtigt,
  • Mitbestimmung von Arbeitsbedingungen ermöglicht,
  • zur Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Förderung der Kompetenzen und Entfaltung der Potenziale der Arbeitenden beiträgt.

Entwicklung in Deutschland

Humanisierung der Arbeit ist ein Thema der Sozialpolitik. In den 1960er Jahren reiften in Westeuropa Bestrebungen gegen negative Belastungen am Arbeitsplatz.

In Deutschland lief von 1974 bis 1989 das staatliche Programm "Humanisierung des Arbeitslebens" (HDA-Programm) mit Ziel der Reduzierung gesundheitsgefährdender und belastender Arbeitssituationen und zur Verbesserung der Arbeitsinhalte. In diesem Rahmen wurden etwa 1600 Projekte gefördert. Bis 1996 schloss sich das staatliche Entwicklungs- und Forschungsprogramm "Arbeit und Technik" an. Seit 2001 steht mit dem Programm "Innovative Arbeitsgestaltung - Zukunft der Arbeit" die Forschung über zukünftige Formen der Arbeit im Fokus.

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Rechtsvorschriften geregelt.

Rolle der Gewerkschaften

Die IG Metall setzt sich mit anderen Gewerkschaften dafür ein, die Arbeit humaner zu gestalten. Ihr Ziel besteht darin, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Rentenalter erhalten. 2006 führte der Deutsche Gewerkschaftsbund jährliche repräsentative Befragungen von Angestellten ein. Die Ergebnisse werden im "DGB-Index Gute Arbeit" zusammengefasst. "Gute Arbeit" liegt laut den Kriterien des Indexes vor bei

  • einer gesundheitsverträglichen Belastungssituation (z.B. psychische und körperliche Anforderungen, Ergonomie, Arbeitspensum und Arbeitszeitlage),
  • einer umfassenden Ressourcenausstattung inklusive Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten,
  • einem angemessenen Einkommen,
  • sicherer Beschäftigung.

Allgemein definiert der Deutsche Gewerkschaftsbund "gute Arbeit" als gut bezahlt, sicher, menschengerecht und mit Möglichkeiten zu Weiterbildung und Aufstieg. Sicherheit der Arbeit betrifft z.B. Kündigungsschutz und Rückdrängung von Leiharbeit. Menschengerechte Arbeit nimmt Rücksicht auf Individualisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte wie Work-Life-Balance und Work-Life-Blending (Auflösung der Grenze von Arbeits- und Privatleben durch Home Office, freie Einteilung der Arbeitszeit und ständige Erreichbarkeit).

Betriebsräte setzen sich in Unternehmen für diese Interessen der Arbeitnehmer:innen ein, um Demokratisierung in der Arbeitswelt durchzusetzen.

Vertikale und horizontale Maßnahmen

Jobenrichment (Arbeitsbereicherung) werden Maßnahmen genannt, die die Tätigkeit eines Mitarbeitenden verantwortungsvoller und interessanter gestalten. Dadurch wird dem Bedürfnis nach Selbstverwirklichung und Autonomie stärker nachgekommen, was die Arbeitszufriedenheit steigert. Man spricht wegen der Erhöhung des Qualifikationsniveaus von vertikaler Umstrukturierung.

Job-Enlargement (Arbeitserweiterung) sind Maßnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit auf demselben Qualifikationsniveau. Man spricht daher von horizontaler Umstrukturierung. Ziel ist Belastungswechsel und Vermeidung von Eintönigkeit.